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   BGH, 11.02.1969 - VI ZR 233/67   

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https://dejure.org/1969,7885
BGH, 11.02.1969 - VI ZR 233/67 (https://dejure.org/1969,7885)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1969 - VI ZR 233/67 (https://dejure.org/1969,7885)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1969 - VI ZR 233/67 (https://dejure.org/1969,7885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht - Umfang der notwendigen Sicherung einer Ruine - Pflicht des Eigentümers zur Sicherung eines gefahrbringenden Geländes - Berücksichtigung beiderseitiger Verursachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56

    Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme

    Auszug aus BGH, 11.02.1969 - VI ZR 233/67
    Der Revision ist zuzugeben, daß das Berufungsgericht keine ausreichenden Feststellungen getroffen hat, die auf einen solchen Besitzergreifungswillen der Beklagten schließen lassen, der zwar nicht ausdrücklich erklärt zu werden braucht, andererseits jedoch zur Begründung des Eigenbesitzes erforderlich ist (vgl. RG JW 1925, 784; BGHZ 27, 360, 362 [BGH 30.05.1958 - V ZR 295/56]; Wolff/Raiser, 10. Aufl., § 10 11, 111; Soergel/Mühl, BGB 10. Aufl. § 854 Rdn. 7 bis 9).
  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 64/62

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers einer nicht mehr benutzten Scheune im

    Auszug aus BGH, 11.02.1969 - VI ZR 233/67
    In einem solchen Fall sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu fordern (vgl. BGH VersR 1957, 805 und 1963, 530).
  • BGH, 22.10.1957 - VI ZR 224/56
    Auszug aus BGH, 11.02.1969 - VI ZR 233/67
    In einem solchen Fall sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu fordern (vgl. BGH VersR 1957, 805 und 1963, 530).
  • VG Hannover, 10.12.2019 - 4 A 3179/19

    Baufälliges Gebäude; Ruine; Selbstgefährdung; Sicherheitsdienst; Überwachung;

    Besonders hohe Anforderungen sind an die Sicherung von Ruinengrundstücken oder verlassenen Grundstücken gegenüber Kinder zu stellen (BGH, Urteil vom 11.02.1969 - VI ZR 233/67 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.10.1965 -2 U 58/54 -, Ls. 1, juris).
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